Seit dem 6. November 2006 gelten auf allen Flügen, die in der EU starten, neue Richtlinien bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Auf allen Flügen, die in der EU starten - auch auf Inlandsflügen - dürfen Flüssigkeiten nur noch in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden:
Alle Behältnisse bis max. 100 ml Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel verpackt sein
Ein Beutel pro Fluggast
Der Beutel muss vollständig geschlossen sein
Beispiele für Flüssigkeiten
Parfums, Deodorants
Schäume, Gels, Sprays
Shampoos
Lotionen
Cremes
Pasten einschließlich Zahnpasta
Öle
Mascara
Getränke
Suppen, Sirupe etc.
Einreisebestimmungen und Informationen zum Reiseland finden Sie immer aktuell auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.