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Gut zu wissen

Seit dem 6. November 2006 gelten auf allen Flügen, die in der EU starten, neue Richtlinien bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. 

Auf allen Flügen, die in der EU starten - auch auf Inlandsflügen - dürfen Flüssigkeiten nur noch in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden:

  • Alle Behältnisse bis max. 100 ml Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-l-Beutel verpackt sein

  • Ein Beutel pro Fluggast

  • Der Beutel muss vollständig geschlossen sein

Beispiele für Flüssigkeiten

  • Parfums, Deodorants

  • Schäume, Gels, Sprays

  • Shampoos

  • Lotionen

  • Cremes

  • Pasten einschließlich Zahnpasta

  • Öle

  • Mascara

  • Getränke

  • Suppen, Sirupe etc.

Einreisebestimmungen und Informationen zum Reiseland finden Sie immer aktuell auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Auswärtige Amt